Amtliche Lagepläne für Bauanträge


Allgemein:

Sie möchten einen Bauantrag stellen ? Dann benötigen Sie, bzw. Ihr Architekt einen amtlichen Lageplan, in welchem dann die Lage des Neubaus eingetragen werden kann. Die Verwendung eines Lageplans ist gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vorgeschrieben.

Wo kann ich einen amtlichen Lageplan bekommen?

Zum Ausstellen amtlicher Lagepläne sind nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie Katasterämter befugt.

Welche Arten von Lageplänen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten: Den einfachen Lageplan und den qualifizierten Lageplan. Nähere Beschreibung s.u.

Welche Angaben beinhaltet ein Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan hat einen darstellenden Teil und einen beschreibenden Teil. Der darstellende Teil ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 500 und zeigt im Wesentlichen das zu bebauende Grundstück. Der beschreibende Teil gibt Auskunft über Lage und Größe sowie über Eigentumsverhältnisse und sonstige rechtliche Angaben, jeweils für das beauftragte Grundstück. Man spricht jetzt von einem einfachen Lageplan.

Ein qualifizierter Lageplan enthält zusätzlich beschreibende Angaben über alle Nachbarflurstücke sowie im darstellenden Teil den hochaktuellen Gebäudebestand auf dem betreffenden und den benachbarten Flurstücken. Hierzu ist in der Regel ein Ortstermin erforderlich, innerhalb dessen der Gebäudebestand mit dem Karteninhalt abgeglichen wird und eventuell in der Karte fehlende Gebäude provisorisch erfasst und in den Lageplan übernommen werden. Außerdem werden noch Angaben zu Grenzlängen und der Art der Grenzpunktabmarkung (erkennbar oder nicht) getroffen.

Hier finden sie noch mal beide Arten der Lagepläne im PDF- Format:

Einfacher Lageplan ( 41Kb | pdf )

Qualifizierter Lageplan ( 37Kb | pdf )

Was kostet ein amtlicher Lageplan?

Die Kosten für einen amtlichen Lageplan hängen ab vom Herstellungswert des zu errichtenden Gebäudes. Dazu kommen Nebenkosten, deren Höhe wiederum von der Anzahl der betreffenden Flurstücke abhängt. Beim qualifizierten Lageplan kommen evtl. noch Kosten für zusätzlichen Messaufwand hinzu. Seit 01.01.2024 müssen Lagepläne zum Bauantrag mit einer digitalen Signatur versehen werden. Dies bedeutet, dass die Pläne nur noch digital abgegeben werden. Wenn zusätzlich analoge Ausfertigungen gewünscht werden, erzeugt jedes Exemplar eine separate Zusatzgebühr.

Beispiel 1 : einfacher Lageplan für ein Wohnhaus mit Herstellungskosten 300.000,- €

210,- € (Tabellenwert) + 21,00 € (Auslagen) + USt. = 274,89 € (+ 80,00 € Auslagen, wenn ein digitaler Datensatz gewünscht wird), wenn zusätzlich analoge Exemplare gewünscht werden: je Exemplar 18,- € + USt. = 21,42€

Beispiel 2 : qualifizierter Lageplan für ein Wohnhaus mit Herstellungskosten 300.000,- € mit 0,5 Std. zusätzlichem Aufwand für Vermessungsarbeiten

675,- € (Tabellenwert) + 90,- € (Auslagen) + 89,00 € Aufwand + USt. = 1016,26 €

Die Höhe der Kosten für die Auslagen hängen vom Einzelfall ab und können von den angegebenen Beispielen abweichen.