Grenzfestellung

Vermessung

Sie wissen nicht genau, wo die Grenzen Ihres Grundstücks verlaufen und streiten sich womöglich sogar mit Ihrem Nachbarn darüber? Sie möchten bauen und können Ihre Grundstücksgrenzen nicht zweifelsfrei erkennen?

In allen Fragen rund um die Grundstücksgrenze ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur der kompetente Ansprechpartner.

Was ist eine Grenzfeststellung?

Im Rahmen einer Grenzfeststellung werden einzelne Grenzpunkte oder der Verlauf einer Grundstücksgrenze örtlich festgelegt. Diese Festlegung ist, sofern
keine Rechtsmittel eingelegt werden, verbindlich für alle jetzigen und zukünftigen Eigentümer und Nachbarn. Sie ist dann „amtlich“.

Wie läuft eine Grenzfeststellung ab?

Im Rahmen einer amtlichen Grenzfeststellung werden sämtliche relevanten Unterlagen über Ihr Grundstück gesichtet und bewertet. Diese Unterlagen können über hundert Jahre alt sein. Es werden alte Grenzmarken, wie z.B. Grenzsteine aufgesucht und hinsichtlich Ihrer korrekten Lage überprüft. Schließlich wird der alte Grenzverlauf rekonstruiert und im Gelände kenntlich gemacht. Hierzu werden alte Grenzmarken bei Bedarf verändert oder neue Marken gesetzt.

Im beauftragten Umfang wird der Grenzverlauf nun amtlich festgestellt. Hierzu findet ein Ortstermin, der sog. „Grenztermin“ statt, in dessen Rahmen der Eigentümer und alle beteiligten Nachbarn angehört werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Was kostet eine Grenzfeststellung?

Die Kosten für eine amtliche Grenzfeststellung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen (KOVerm) und richten sich nach der Anzahl der festzustellenden Punkte. Außerdem sind noch Nebenkosten, wie Fahrtkosten und Kosten für das Abmarkungsmaterial und Vermessungsunterlagen enthalten. Es gibt ferner drei Bodenwertstufen mit bis zu 10,00 €/m², über 10,00 € bis 200,- €/m² und über 200,- €/m², die Auswirkung auf die Kosten haben.

Beispiel:

Grenzfeststellung bei vier Grenzpunkten und einem Bodenwert zwischen 10,00 und 200,- € :

2097,- € + ca. 200,-€ Nebenkosten + 19 % USt. = ca. 2730 €

Das zuständige Katasteramt erhebt anschließend noch eine Gebühr für die Eintragung der Messung in das Liegenschaftskataster.

Gegen die Ergebnisse der Grenzfeststellung besteht eine einmonatige Rechtsmittelfrist in Form der Verwaltungsklage.