Abmarkung

Abmarkung

Sie haben ein Grundstück erworben und können dieses in der Örtlichkeit nicht erkennen? Dann benötigen Sie eine Grenzmarkierung (Abmarkung). Die Abamrkung kann nur in Verbindung mit einer Grenzfeststellung oder Zerlegung durchgeführt werden und stellt keine eigenständige Leistung dar.

Was ist eine Abmarkung?

In jüngster Zeit setzt es sich zunehmend durch, dass Erschließungsgesell-schaften und Kommunen in Ihren Baugebieten Grundstücke ohne Grenzsteine verkaufen.
Für den Erwerber bietet dies zunächst den Vorteil, dass die Nebenkosten, und damit der Grundstückspreis wegen der unterbliebenen Vermessung günstiger ausfallen. Der Nachteil bei dieser Lösung ist jedoch, dass das Grundstück nur gesondert wurde (siehe auch Zerlegung), also keine Grenzsteine eingebracht wurden und das Grundstück somit nicht sichtbar ist. Wenn nun ein Gebäude errichtet werden soll, ist es zunächst noch erforderlich, Grenzsteine setzen zu

lassen oder das Gebäude abstecken zu lassen (Gebäudeabsteckung). Hierbei kann Ihnen der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur helfen. Auf Wunsch werden entweder einzelne oder alle Eckpunkte Ihres Grundstücks mit Grenzsteinen versehen („abgemarkt“). Dadurch bekommen Sie dauerhafte Rechtssicherheit für Ihren Grund und Boden.

Kleiner Tipp: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten für die Grenzsteine mit den Nachbarn zu teilen.

Wie läuft eine Abmarkung ab?

Im Vorgespräch wird zunächst geklärt, welche Grenzpunkte abgemarkt werden sollen. Danach werden diese im Rahmen des Außendienstes mit Grenzsteinen o.ä. versehen. Im Anschluss daran findet ein Grenztermin (s. Grenzfeststellung) statt.

Welche verschiedenen Möglichkeiten der Abmarkung gibt es?

Wenn es die Bodenverhältnisse sowie sonstige Einflüsse ermöglichen, werden standardmäßig Grenzsteine gesetzt (siehe Bild). Es können aber auch andere dauerhafte Marken gesetzt werden. Das können Eisenrohre, Messingbolzen, Nägel oder Meißelkreuze sein. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Lage der Grenzpunkte im Gelände nur „anzeigen“ zu lassen („Amtliche Grenzauskunft“). Dabei werden keine Grenzmarken dauerhaft eingebracht. Der Vorteil dieser Lösung sind die geringeren Kosten als bei einer Abmarkung. Der Nachteil ist, dass diese Lösung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist und eine dauerhafte Kennzeichnung der Grenzpunkte unterbleibt.

Was kostet eine Abmarkung?

Die Kosten für eine Abmarkung sind abhängig von der Art der beauftragten Vermessung. Die Informationen hierfür erhalten Sie unter den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.