Zerlegung

Zerlegung

Sie möchten Ihr Grundstück gern teilen, z.B. um Bauplätze zu erschließen, Ihre Auffahrt zu verbreitern oder von Ihrem Nachbarn etwas zu erwerben?
In diesem Falle ist das Vermessungsbüro Speck Ihr richtiger Ansprechpartner.
Wir beraten Sie gern bei der Festlegung der neuen Grundstücksgrenze und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren bis zur Eintragung des neuen Grundstücks in die amtlichen Werke.

Was ist eine Zerlegung?

Bei einer Zerlegung wird ein Flurstück oder Grundstück durch die Erzeugung neuer Eigentumsgrenzen neu aufgeteilt. Dies kann kleinräumig mit der Abtrennung kleiner Teilflächen erfolgen, wird aber auch zur Erschließung von Baugebieten mit beliebig vielen Bauplätzen genutzt. Durch die neuen Grenzen entstehen separate Flurstücke, welche dann einzeln verkauft und im Grundbuch eingetragen werden können.

Welche Möglichkeiten der Zerlegung gibt es?

Es gibt zum einen den Standardfall der Zerlegung mit Vermessung im Außendienst. Hierbei werden regelmäßig, sofern beauftragt, Grenzsteine gesetzt. Der Vorteil hierbei ist die Erkennbarkeit der neuen Grenze in der Örtlichkeit. Der Nachteil sind die höheren Kosten.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit der Zerlegung ohne örtliche Vermessung, die so genannte Sonderung. Hierbei werden die neuen Grenzen nur am Computer berechnet. Der Vorteil ist die höhere Geschwindigkeit des gesamten Verfahrens sowie die niedrigeren Kosten. Der Nachteil ist, dass die neuen Grenzen nicht durch Grenzsteine gekennzeichnet werden und somit in der Örtlichkeit nicht erkennbar sind. Für den Bau eines Hauses empfehlen wir danach noch die Gebäudeabsteckung.

Eine Sonderung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Über Details beraten wir Sie gern.

Was gibt es bei einer Zerlegung zu beachten?

Neue Grenzen müssen gewisse Auflagen erfüllen, welche in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) definiert werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Abständen zu bestehenden Gebäuden, welche in der Regel mindestens drei Meter betragen müssen. Außerdem sollte für den Fall, dass das Trennstück bebaut werden soll, darauf geachtet werden, dass dieses neue Grundstück einen Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, und dass die Vorschriften in einem evtl. vorhandenen Bebauungsplan eingehalten werden.

Was kostet eine Zerlegung?

Eine Zerlegung ist eine hoheitliche Vermessung und somit nach der amtlichen Gebührenordnung abzurechnen. Die Kosten bestehen aus drei Teilen. Der erste Teil wird durch die Anzahl der neuen und festgestellten Punkte gebildet, der zweite Teil berechnet sich nach der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke, zuletzt kommen noch Nebenkosten dazu. Es gibt ferner drei Bodenwertstufen mit bis zu 7,50 €/m², über 7,50 € bis 150,- €/m² und über 150,- €/m², die Auswirkung auf die Kosten haben.

Wir beraten Sie gern im Einzelfall und erstellen auf Wunsch eine Kostenschätzung.

Beispiel 1 :

Zerlegung mit vier Grenzpunkten, aus einem Flurstück wurden zwei neue gebildet, der Bodenwert liegt zwischen 7,50 und 150,- € :

1837,- € + ca. 300,- € Auslagen + MwSt.(19 %) = ca. 2543,- €

Beispiel 2 :

Sonderung mit vier Grenzpunkten, aus einem Flurstück wurden zwei neue gebildet, Bodenwert s.o. :

701,35 € + 200,- € (Auslagen) + MwSt.(19 %) = 1072,61 €

Das zuständige Katasteramt erhebt anschließend noch eine Gebühr für die Eintragung der Messung in das Liegenschaftskataster.

Gegen die Ergebnisse der Zerlegungsvermessung besteht eine einmonatige Rechtsmittelfrist in Form der Verwaltungsklage.